Eine New Yorker Klage von Noah Doe und zwei Unternehmen beruft sich auf das Lost-and-Found-Gesetz des Bundesstaats, um Anspruch auf rund 3,799 Millionen BTC zu erheben, die in 39.069 ruhenden Adressen liegen, also etwa 18 % des gesamten Bitcoin-Angebots. Die Eingabe stützt sich auf Article 7-B des New Yorker Personal Property Law, Section 257, das einem Finder nach einem Jahr erfolgloser Versuche, den Eigentümer bei Vermögen unter 10 Dollar zu erreichen, den Titel zusprechen lässt, und verweist auf eine OP_RETURN-Benachrichtigungskampagne, eine Pressemitteilung und ein Claim-Fenster als Beleg dafür, dass die Coins als verlorenes Eigentum gelten.
Der Kongress will diese juristische Lücke schließen, bevor überhaupt ein Gerichtsurteil fällt. Section 20216 des CLARITY-Act-Entwurfs vom 22. Juli stellt klar, dass ein selbstverwahrtes digitales Asset nicht allein deshalb als aufgegeben, nicht beansprucht oder verfallen gelten kann und auch nicht allein deswegen Gegenstand von Ersitzung oder Finderrecht werden darf, weil sein Eigentümer es nicht bewegt oder sonst kein fortgesetztes Interesse gezeigt hat. Die Senatsentwürfe vom 8. und 20. Mai schützten nur die Möglichkeit, eine selbst gehostete Wallet zu halten; die Fassung vom 22. Juli geht weiter, greift ins Sachenrecht ein und erfasst die Frage, ob eine Person die Coins in dieser Wallet auch nach Jahren des Schweigens noch besitzt.
Warum das wichtig ist
Die Bestimmung zieht eine bundesrechtliche Grenze beim privaten Schlüssel. Ein selbstverwahrtes Asset ist definiert als eines, bei dem der Eigentümer die ausschließliche Kontrolle über die Schlüssel behält, ohne auf einen Custodian, eine Börse oder einen Vermittler angewiesen zu sein, und Section 20216 setzt bundesstaatliche und lokale Gesetze außer Kraft, die jahrelange Wallet-Inaktivität allein als Grund für eine Eigentumsübertragung werten. Verwahrte Bestände liegen auf der anderen Seite dieser Grenze. Börsen, Broker und Anbieter gehosteter Wallets bleiben den bestehenden Regeln der Bundesstaaten zu herrenlosem Vermögen, Dormanz, Meldepflichten und Escheat unterworfen.
Die Noah-Doe-Eingabe ist der Testfall, der die Bestimmung dringlich machte, weil sie ihre Theorie ausdrücklich auf das Schweigen der Wallets stützt, auf jahrelang unberührte Coins, deren Eigentümer sich nicht melden. Section 20216 zielt auf genau diesen Mechanismus und nimmt dem einfachsten Argument eines Klägers den Wind aus den Segeln, nämlich dass jahrelanges Nichtstun für sich allein Abandonment bedeute, ohne die Klage selbst zu entscheiden.
Häufig gestellte Fragen
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Was sagt Section 20216 des CLARITY-Act-Entwurfs eigentlich?
Sie stellt klar, dass ein selbstverwahrtes digitales Asset nicht allein deshalb als aufgegeben, nicht beansprucht oder verfallen gelten kann und auch nicht allein wegen fehlender Bewegung oder ausbleibenden fortgesetzten Interesses Gegenstand von Ersitzung oder Finderrecht werden darf. Damit setzt sie…
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Wie viele BTC will die Noah-Doe-Klage eigentlich beanspruchen?
Die Eingabe zielt auf rund 3.799 Millionen BTC in 39.069 ruhenden Adressen, was sie mit fast 18 % des gesamten Bitcoin-Angebots ansetzt. Die Kläger berufen sich darauf, dass die Coins nach Article 7-B, Section 257 des New Yorker Personal Property Law als verlorenes Eigentum gelten.
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Schützt die Bestimmung Coins auf Börsen?
Nein. Section 20216 definiert ein selbstverwahrtes Asset als eines, bei dem der Eigentümer die ausschließliche Kontrolle über die privaten Schlüssel behält, ohne Custodian, Börse oder Vermittler. Der Entwurf lässt die bestehenden Regeln zu herrenlosem Vermögen für verwahrte Bestände bei Börsen, Brokern und Anbietern…
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Können die Kläger aus der Noah-Doe-Klage trotzdem gewinnen, wenn CLARITY verabschiedet wird?
Möglich. Die Kläger verweisen auf Polizeiberichte, OP_RETURN-Benachrichtigungen und Kontaktversuche mit möglichen Eigentümern, also auf Belege, die über bloße Inaktivität hinausgehen. Ein Gericht könnte daher zu dem Schluss kommen, dass ihr Anspruch auf mehr als nur Schweigen beruht, denn Section 20216 verbietet nur…
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Worin unterscheidet sich der Entwurf vom 22. Juli von den Senatsentwürfen im Mai?
Die Senatsentwürfe vom 8. und 20. Mai schützten nur die Nutzung einer selbst gehosteten Wallet und den Besitz privater Schlüssel, ohne zu regeln, ob ruhende selbstverwahrte Coins als aufgegeben gelten könnten. Section 20216 der Fassung vom 22. Juli erweitert den Anwendungsbereich auf das Sachenrecht und blockiert eine…