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SEC verschiebt Krypto-Ausnahme – Streit um Drittanbieter-Token

Die Pause ist verfahrenstechnisch, keine Kehrtwende — doch sie legt die bislang ungelöste Kernfrage onchain-basierter Aktien offen: Wie bleiben Dividenden, Stimmrechte und Aktionärsregister erhalten, wenn ein Token den Besitzer wechselt…

Die Securities and Exchange Commission hat die Veröffentlichung des Wortlauts ihrer erwarteten Innovationsausnahme für tokenisierte Vermögenswerte verschoben, wie Bloomberg Law am Dienstag unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtete. Ein Entwurf des Plans lag bereits vor und war vom Personal geprüft worden, doch die Behörde wägt nun Rückmeldungen von Börsenverantwortlichen und Marktteilnehmern ab, die in den vergangenen Tagen eingegangen sind.

Der Konflikt dreht sich um sogenannte Drittanbieter-Token — tokenisierte Ansprüche, die ohne Rückendeckung oder Zustimmung des zugrundeliegenden Unternehmens gehandelt würden. Mehrere ehemalige Aufseher haben darauf hingewiesen, dass unklar sei, wie ein Unternehmen garantieren könne, dass ein Token dieselben Rechte wie eine regulierte Aktie verkörpert — einschließlich Dividenden und Stimmrechten —, sobald der Token über eine genehmigungsfreie Blockchain-Infrastruktur statt über ein zentrales Register läuft.

Warum es zählt

SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat die Ausnahme als regulatorische Spielwiese für onchain-basierte Aktien gerahmt und ursprünglich eine Frist Ende des vergangenen Jahres für ihre Einführung gesetzt. Kommissarin Hester Peirce, die einen Großteil der Kryptoarbeit der Behörde leitet, schrieb am Donnerstag auf X, sie habe stets erwartet, dass die Ausnahme in ihrem Geltungsbereich begrenzt sei und ausschließlich den Handel digitaler Repräsentationen derselben zugrundeliegenden Aktie ermöglichen solle, die ein Privatanleger bereits am Sekundärmarkt erwerben könne — keine synthetischen Instrumente, die die Wertentwicklung einer Aktie nachahmen, ohne direktes Eigentum zu verleihen. Die Frage der Drittanbieter-Token ist der naheliegende nächste Reibungspunkt: Securitize, Ondo und Superstate haben Tokenisierungs-Infrastrukturen mit integrierten, bei der SEC registrierten Transfer-Agent-Funktionen aufgebaut — doch diese Architekturen setzen die Zustimmung des Emittenten voraus, die einem Drittanbieter-Token definitionsgemäß fehlt.

Marktauswirkungen

Die Verzögerung ist verfahrenstechnischer Natur und keine Kehrtwende; Entscheidungen über den ursprünglichen Entwurf sind noch nicht finalisiert. Die SEC hat bereits die Depository Trust & Clearing Corporation autorisiert, bestimmte hochliquide Vermögenswerte auf vorab genehmigten Blockchains im Rahmen eines dreijährigen Fensters zu tokenisieren, und die New York Stock Exchange baut eine eigene Plattform für tokenisierte Aktien mit Ziel eines 24/7-Handels.

Häufig gestellte Fragen

  1. Warum hat die SEC die Ausnahme für tokenisierte Vermögenswerte verzögert?

    Bloomberg Law berichtete, das Personal habe einen Entwurf geprüft, doch fanden in den vergangenen Tagen weitere Gespräche mit Börsenverantwortlichen und Marktteilnehmern zu Bedenken rund um Drittanbieter-Token statt, die ohne Zustimmung des zugrundeliegenden Unternehmens ausgegeben werden.

  2. Was ist in diesem Kontext ein Drittanbieter-Token?

    Ein tokenisierter Anspruch auf eine börsennotierte Aktie, der ohne Rückendeckung oder Zustimmung des Unternehmens gehandelt würde, dessen Aktie er abbildet — das strukturelle Gegenstück zur emittentengestützten Tokenisierung etwa von Securitize, Ondo und Superstate.

  3. Was soll die Innovationsausnahme leisten?

    SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat sie als regulatorische Spielwiese für onchain-basierte Aktien beschrieben, die tokenisierten Vermögenswerten einen klareren rechtlichen Rahmen innerhalb des bestehenden Wertpapierrechts geben soll.

  4. Was sagte Kommissarin Hester Peirce zum Geltungsbereich?

    In einem X-Post am Donnerstag erklärte Peirce, sie habe stets erwartet, dass die Ausnahme auf digitale Repräsentationen derselben zugrundeliegenden Aktie beschränkt bleibt, die ein Privatanleger bereits am Sekundärmarkt kaufen kann — und nicht synthetische Instrumente einschließt.

  5. Ist die Verzögerung eine Abkehr der SEC von ihrer Tokenisierungs-Agenda?

    Nein — die Verzögerung ist verfahrenstechnisch und keine Kehrtwende; die SEC hat bereits die DTCC autorisiert, bestimmte liquide Vermögenswerte auf vorab genehmigten Blockchains in einem dreijährigen Zeitfenster zu tokenisieren, während die NYSE eine eigene Plattform für tokenisierte Aktien aufbaut.

Quellenangabe
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