Am 4. November identifizierte der On-Chain-Ermittler ZachXBT die französische Bankengruppe Crédit Mutuel Arkéa als mutmaßlich von einem Kryptodiebstahl im Umfang von mehr als 133 Millionen Dollar betroffen. Die Gruppe verfügt über Vermögenswerte von rund 235 Milliarden Dollar.
Warum das wichtig ist
ZachXBT hatte zuvor berichtet, dass eine in der EU ansässige Organisation verdächtigt wurde, am 1. November mehr als 106 Millionen Dollar über mehrere Konten bei zentralisierten Börsen verloren zu haben. Die spätere Identifizierung stellt eine Verbindung zwischen diesem früheren Bericht und einem großen französischen Finanzinstitut her. Der Vorwurf wird jedoch nicht als bestätigter Sachverhalt dargestellt.
Auswirkungen auf den Markt
Der mutmaßliche Angreifer zog Gelder in USDC und USDT ab, tauschte Vermögenswerte in ETH und den Privacy-Coin XMR und transferierte die Gelder anschließend über mehrere Blockchains. Diese Abfolge zeigt, wie gestohlene Gelder zwischen Vermögenswerten und Netzwerken bewegt werden können, was ihre Nachverfolgung erschwert.
Häufig gestellte Fragen
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Welche Institution identifizierte ZachXBT im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Diebstahl?
ZachXBT identifizierte Crédit Mutuel Arkéa, eine französische Bankengruppe mit Vermögenswerten von rund 235 Milliarden Dollar.
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Wie hoch war der mutmaßliche Kryptodiebstahl?
Der gemeldete Diebstahl belief sich auf mehr als 133 Millionen Dollar. ZachXBT hatte zuvor mutmaßliche Verluste von mehr als 106 Millionen Dollar über mehrere Konten bei zentralisierten Börsen gemeldet.
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Wann meldete ZachXBT die mutmaßlichen Verluste von Börsenkonten?
ZachXBT berichtete am 1. November über die mutmaßlichen Verluste und identifizierte Crédit Mutuel Arkéa am 4. November.
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Welche Vermögenswerte wurden Berichten zufolge für den Transfer der Gelder verwendet?
Der mutmaßliche Angreifer zog USDC und USDT ab, tauschte Vermögenswerte in ETH und XMR und transferierte Gelder über mehrere Blockchains.
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Wurde der mutmaßliche Diebstahl bestätigt?
Der Bericht bezeichnet die Institution und den Diebstahl als mutmaßlich beziehungsweise verdächtigt. Er stellt den Diebstahl nicht als bestätigten Sachverhalt dar.