Die SEC zieht ihren Vorschlag zur Ausnahme für tokenisierte Aktien zurück und nennt ungelöste Compliance-Probleme sowie Bedenken, dass blockchain-basierte Aktien möglicherweise nicht sinnvoll mit den zugrunde liegenden Unternehmen verbunden sind, die sie repräsentieren. Die Verzögerung signalisiert, dass die Aufsichtsbehörden noch nicht überzeugt sind, dass die aktuellen tokenisierten Eigenkapitalstrukturen den Standards zum Schutz der Anleger entsprechen.
Die grundlegende Spannung ist strukturell: Tokenisierte Aktienprodukte haben sich on-chain verbreitet, aber die SEC scheint nicht überzeugt zu sein, dass Inhaber dieser Instrumente die gleichen rechtlichen Ansprüche, Stimmrechte und Unternehmenszugänge haben wie Inhaber traditionell registrierter Aktien. Bis diese Lücke geschlossen ist, scheint ein formeller Ausnahmeweg unwahrscheinlich voranzukommen.
Für den breiteren Markt tokenisierter realer Vermögenswerte ist die Verzögerung ein bedeutender Rückschlag.