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Bitcoin-Institut bekämpft New Yorks Wallet-Regel

Wenn unberührter Bitcoin nach fünf Jahren als aufgegeben gilt, wird jede Cold Wallet zum rechtlichen Risiko. Genau dieses Argument legt das Institute dem Gericht in seinem Amicus-Brief vor.

Bitcoin-Institut bekämpft New Yorks Wallet-Regel
Bitcoin-Institut bekämpft New Yorks Wallet-Regel

Das Bitcoin Policy Institute hat sich der Klage gegen eine Verordnung der Stadt New York angeschlossen, nach der selbstverwahrter Bitcoin nach fünf Jahren ohne Bewegung als aufgegeben gelten würde. In einem Amicus-Brief argumentiert das Institute, die Regel kriminalisiere gewöhnliches langfristiges Halten.

Warum das wichtig ist

Nach der Verordnung könnten Coins, die ein halbes Jahrzehnt lang in einer persönlichen Wallet unberührt bleiben, von der Stadt als herrenloses Vermögen eingezogen werden, unabhängig davon, ob der Eigentümer weiter aktiv ist oder einfach HODLing betreibt. Die Eingabe des Institute stellt die Regel als direkten Konflikt mit der etablierten Eigentumsrechtslehre dar, die digitale Vermögenswerte in Selbstverwahrung bereits schützt. Ein Urteil zugunsten der Stadt würde einen Präzedenzfall schaffen, der weit über NYC hinauswirkt und jeder Jurisdiktion eine Vorlage dafür gäbe, ruhende Wallets in öffentliche Mittel umzuwandeln.

Marktauswirkung

Der Grundfall für Selbstverwahrung bei Bitcoin beruht auf der Annahme, dass ein privater Schlüssel souverän ist. Ein Auslöser, der nach fünf Jahren Aufgabe unterstellt, bricht diese Annahme und erhöht das rechtliche Risikoprofil jeder Cold-Storage-Konfiguration im Land. Zu beobachten ist, ob der Amicus weitere Stimmen aus der Branche anzieht und ob der Fall bei der nächsten Bitcoin-Policy-Anhörung auf Bundesstaatsebene zum Gesprächsthema wird.

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Häufig gestellte Fragen

  1. Welche NYC-Bitcoin-Verordnung wird angefochten?

    Eine Verordnung der Stadt New York, nach der selbstverwahrter Bitcoin, der fünf Jahre lang nicht bewegt wurde, als aufgegebenes Vermögen gelten würde. Die Stadt könnte ihn dann als herrenlose Mittel einziehen.

  2. Warum hat sich das Bitcoin Policy Institute eingeschaltet?

    Das Institute reichte einen Amicus-Brief ein und argumentiert, die Regel kriminalisiere gewöhnliches langfristiges Halten und widerspreche der bestehenden Eigentumsrechtslehre, die digitale Vermögenswerte in Selbstverwahrung schützt.

  3. Könnte die Regel Bitcoin-Halter außerhalb von NYC betreffen?

    Ja. Ein Urteil zugunsten der Stadt würde einen Präzedenzfall schaffen, der jeder US-Jurisdiktion eine Vorlage gibt, ruhende selbstverwahrte Wallets als aufgegebenes, beschlagnahmefähiges Vermögen zu behandeln.

  4. Was ist das zentrale rechtliche Argument gegen die Verordnung?

    Eine unberührte Wallet ist kein Beweis für Aufgabe. Halter können aktive Investoren sein, die einfach langfristige Verwahrung praktizieren, und das Eigentumsrecht schützt ihre digitalen Vermögenswerte in Selbstverwahrung bereits.

  5. Wie hängt der Fall mit breiteren Rechten auf Selbstverwahrung zusammen?

    Die Selbstverwahrungsthese geht davon aus, dass ein privater Schlüssel souverän über den zugrunde liegenden Bitcoin ist. Ein Auslöser, der nach fünf Jahren Aufgabe unterstellt, bricht diese Annahme und erhöht das rechtliche Risikoprofil jeder Cold-Storage-Konfiguration im Land.

Quellenangabe
Aggregiert von CoinTelegraph · Verifiziert · Zuletzt aktualisiert vor 2h
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