The Intercept und die Freedom of the Press Foundation haben die Trump-Administration verklagt. Anlass ist ein Plan, Medienunternehmen bis zu 100.000 Dollar pro Monat für den frühen Zugriff auf Beiträge auf Truth Social in Rechnung zu stellen.
Die Klageschrift argumentiert, die vorgeschlagene Preisgestaltung würde ein abgestuftes Pressezugangsregime schaffen, bei dem zahlende Redaktionen Material im Voraus erhalten, während alle anderen auf die öffentliche Freigabe warten. Damit würden routinemäßige Kommunikation des Präsidenten faktisch zu einem kostenpflichtigen Informationsprodukt.
Die Kläger verlangen vom Gericht, die Zugangsrichtlinie für verfassungswidrig zu erklären und ihre Durchsetzung zu untersagen. Die Klage schafft eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung darüber, ob die Exekutive die frühzeitige Verbreitung eigener Social-Media-Inhalte monetarisieren darf.
Häufig gestellte Fragen
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Warum verklagen The Intercept und die Freedom of the Press Foundation die Trump-Administration?
Sie haben wegen eines Plans geklagt, Redaktionen bis zu 100.000 Dollar pro Monat für den frühen Zugriff auf Truth-Social-Beiträge zu berechnen. Die Gebühr schaffe ein zweistufiges Pressezugangsregime, argumentieren sie.
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Was bewirkt die vorgeschlagene Truth-Social-Gebühr?
Nach dem Plan erhalten zahlende Medien Beiträge des Präsidenten vor der öffentlichen Freigabe, während nicht zahlende Medien denselben Inhalt erst nach Erscheinen im öffentlichen Feed bekommen.
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Ist Truth Social eine staatliche Plattform?
Truth Social wird von Trump Media & Technology Group betrieben, einem privaten Unternehmen. Die Klage richtet sich jedoch gegen die Rolle der Regierung bei der Festlegung der Zugangsrichtlinie über die Plattform.
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Welche verfassungsrechtliche Frage wirft die Klage auf?
Die Kläger argumentieren, eine von der Regierung festgelegte Gebühr für den Vorabzugriff auf Social-Media-Inhalte der Exekutive verletze den Schutz des First Amendment zum gleichberechtigten Pressezugang.
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Welches Ergebnis fordern die Kläger vom Gericht?
Sie fordern, dass das Gericht die Zugangsgebühr für verfassungswidrig erklärt und die Umsetzung der Richtlinie vor deren Inkrafttreten untersagt.