Die australische Wertpapier- und Investitionsaufsicht ASIC hat mehrere mit Yepbit verbundene Websites vom Netz genommen. Yepbit ist eine nicht lizenzierte Plattform für den Handel mit digitalen Vermögenswerten und Futures. Die Maßnahme erfolgte, nachdem Anleger gemeldet hatten, dass sie ihre Gelder nicht abheben konnten. ASIC bestätigte am Mittwoch, seine Funktion zur Abschaltung von Websites eingesetzt und Yepbit auf die Investor Alert List gesetzt zu haben. Damit beläuft sich die Zahl der gesonderten Warnungen seit der ersten Warnung am 9. März auf mindestens fünf.
Besonders alarmierend ist, dass Yepbit Anlegern angeblich mitteilte, ASIC habe ihre Gelder bis zum Abschluss von Compliance-Prüfungen eingefroren. ASIC wies dies entschieden zurück und erklärte, keine Schritte unternommen zu haben, um die Rückgabe von Geldern zu blockieren, die bei der Plattform liegen. Die Schuld einer Aufsichtsbehörde zuzuschieben, um Auszahlungsanträge zu verzögern, ist ein typisches Merkmal von Exit-Scam-Operationen.
Warum das wichtig ist
Yepbit besitzt keine australische Finanzdienstleistungslizenz und ist im VASP-Register von AUSTRAC nicht als Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen eingetragen. Damit operierte die Plattform vollständig außerhalb des australischen Regulierungsrahmens. Die Maßnahme ist kein Einzelfall. Die philippinische SEC erließ im Februar eine Unterlassungsanordnung gegen Yepbit, und Ghanas SEC warnte Anleger im Juli und bezeichnete die Plattform als mutmaßlich betrügerisches Anlagemodell. Auch in ghanaischen sozialen Medien sind Behauptungen aufgetaucht, die einen lokalen Akteur mit den dortigen Aktivitäten der Plattform in Verbindung bringen, doch diese Angaben sind nicht verifiziert.
Marktauswirkungen
Für Kleinanleger, die bereits keinen Zugriff mehr auf ihre Konten haben, bieten die Abschaltungen der Websites kurzfristig kaum Abhilfe. Das länderübergreifende Muster der Warnungen deutet eher auf eine koordinierte grenzüberschreitende Betrugsoperation als auf ein Compliance-Versagen in einem einzelnen Markt hin. Anleger, die in irgendeiner Jurisdiktion Gelder bei Yepbit halten, sollten eine Rückzahlung nicht als sicher ansehen und sich sofort an ihre örtliche Finanzaufsicht wenden.
Häufig gestellte Fragen
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Welche Maßnahmen hat ASIC gegen Yepbit ergriffen?
ASIC nutzte seine Funktion zur Abschaltung von Websites, nahm mehrere Yepbit-Websites vom Netz und setzte die Plattform auf die Investor Alert List. Seit dem 9. März hat die Behörde nun mindestens fünf gesonderte Warnungen zu Yepbit veröffentlicht.
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Warum teilte Yepbit Anlegern mit, ASIC habe ihre Gelder eingefroren?
Yepbit behauptete, ASIC habe die Gelder der Anleger eingefroren, während die Plattform Prüfungen durchlaufe oder regulatorische Anforderungen erfülle. ASIC wies dies vollständig zurück und erklärte, keine Schritte unternommen zu haben, um die Rückgabe von Geldern zu blockieren, die bei Yepbit liegen.
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Ist Yepbit für den Betrieb in Australien lizenziert?
Nein: Yepbit besitzt keine australische Finanzdienstleistungslizenz und ist im VASP-Register von AUSTRAC nicht als Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen eingetragen. Die Plattform operierte damit vollständig außerhalb des australischen Regulierungsrahmens.
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Welche anderen Aufsichtsbehörden haben Anleger vor Yepbit gewarnt?
Die philippinische SEC erließ im Februar 2025 eine Unterlassungsanordnung gegen Yepbit, und Ghanas SEC warnte Anleger im Juli und bezeichnete die Plattform als mutmaßlich betrügerisches Anlagemodell.
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Was sollten Anleger, die Gelder bei Yepbit haben, jetzt tun?
Die Website-Abschaltungen durch ASIC bieten keinen unmittelbaren Weg zur Rückgewinnung der Gelder. Anleger in jeder Jurisdiktion sollten nicht mit einer sicheren Rückzahlung rechnen und sich so bald wie möglich an ihre örtliche Finanzaufsicht wenden.