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Russland begrenzt Bank-Exposure für Krypto auf 1 %

Der Entwurf trennt das eigene Krypto-Risiko einer Bank von der Verwahrung für Kunden, sieht aber eine hohe Kapitalunterlegung vor, wenn die Bank Verluste durch Beschlagnahmung oder Beschränkungen trägt.

Die Bank von Russland hat eine Kapitalobergrenze von 1 % für erfasste Krypto- und ausländische Digitalinstrumente vorgeschlagen, die anhand von zwei neuen Quoten gemessen werden soll. N31 würde für einzelne Kreditinstitute gelten, während N32 auf konsolidierter Basis für Bankengruppen gelten würde. Beide Quoten setzen das erfasste Risiko ins Verhältnis zu den Eigenmitteln des Instituts oder zum Kapital der Gruppe, nicht zur Bilanzsumme.

Der Entwurf zieht außerdem eine klare Grenze zwischen dem eigenen Exposure einer Bank und der Verwahrung von Kundenvermögen. Kundenvermögen fließt in N31 oder N32 ein, wenn die Bank oder eine digitale Verwahrstelle in ihrer Gruppe für Verluste durch Beschlagnahmung oder Transaktionsbeschränkungen haftet. Trägt die Bank diese Haftung nicht, bleibt die Verwahrposition außerhalb der beiden 1-%-Quoten.

Warum das wichtig ist

Die Obergrenze geht über direkt gehaltene Coins hinaus. In den Zähler fließen direkte und indirekte Investitionen, kryptobezogene Derivate sowie Kredite, Anleihen, Garantien, Repo-Geschäfte und Kreditlinien ein, deren Abwicklung oder Wert von Krypto- oder ausländischen Digitalinstrumenten abhängt. Eine begrenzte Anrechnung von Absicherungsgeschäften ist möglich. Long- und Short-Positionen dürfen jedoch nur innerhalb einer qualifizierenden Kategorie mit geringerem Risiko und unter Bedingungen zu Asset-, Abwicklungs-, Laufzeit-, Einfrierungs- und Liquiditätsrisiken saldiert werden.

Die Regelung lässt Raum für Verwahrdienstleistungen, ohne automatisch jedes Kundenvermögen als eigenes Krypto-Exposure der Bank zu erfassen. Zugleich wird die Zuordnung der Verlustverantwortung zum zentralen Faktor der Kapitalberechnung. Eigenbestands-Exposure und Kundenpositionen, für deren Verluste die Bank haftet, erhalten ein Risikogewicht von 1.250 %, während Kundenverwahrpositionen ohne Haftung in umfassenderen Kapitaladäquanzberechnungen mit 50 % gewichtet werden.

Auswirkungen auf den Markt

Der Vorschlag würde direkte und andere risikoreichere kryptobezogene Aktivitäten in Bankbilanzen begrenzen, zugleich aber einen klar definierten Weg für Verwahrdienstleistungen offenlassen. Die zweistufige Struktur bedeutet, dass sowohl die einzelne Bank als auch ihre gesamte Gruppe der vorgeschlagenen Obergrenze unterliegen. Dadurch verringert sich der Spielraum, erfasstes Risiko innerhalb einer Bankengruppe zu verschieben.

Die Regeln liegen weiterhin als Entwurf vor. Die Bank von Russland plant die amtliche Veröffentlichung im vierten Quartal 2026. Die Anforderungen sollen 10 Tage später in Kraft treten.

Häufig gestellte Fragen

  1. Was sind Russlands geplante Quoten N31 und N32?

    N31 würde das erfasste Exposure gegenüber Krypto- und ausländischen Digitalinstrumenten bei einzelnen Kreditinstituten messen. N32 würde dieselbe geplante Obergrenze von 1 % auf Bankengruppen auf konsolidierter Basis anwenden.

  2. Welche kryptobezogenen Positionen würden auf die Obergrenze von 1 % angerechnet?

    Der Entwurf umfasst direkte und indirekte Investitionen, kryptobezogene Derivate sowie Kredite, Anleihen, Garantien, Repo-Geschäfte und Kreditlinien, deren Wert oder Abwicklung von Krypto- oder ausländischen Digitalinstrumenten abhängt.

  3. Wann fließt die Krypto-Verwahrung für Kunden in die Kapitalquoten der Bank ein?

    Kundenverwahrung fließt in N31 oder N32 ein, wenn die Bank oder eine digitale Verwahrstelle in ihrer Gruppe für Verluste durch Beschlagnahmung oder Transaktionsbeschränkungen haftet.

  4. Wie werden Kundenvermögen in Verwahrung ohne Haftung behandelt?

    Sie bleiben außerhalb der Quoten N31 und N32. Im Rahmen der Kapitaladäquanzberechnungen für Banken und Gruppen weist der Entwurf ihnen jedoch ein Risikogewicht von 50 % zu.

  5. Wann könnten die geplanten Regeln Russlands in Kraft treten?

    Die Bank von Russland plant die amtliche Veröffentlichung im 4. Quartal 2026. Die Anforderungen sollen 10 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Meldungen zu N31 und N32 werden ab Januar 2027 erwartet.

Quellenangabe
Aggregiert von CryptoSlate · Verifiziert · Zuletzt aktualisiert vor 2h
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