Ein am 1. Oktober gebilligter SEC-Vorschlag würde Anlageberatern erlauben, bestimmte Kryptowerte ihrer Kunden selbst zu verwahren, wenn keine qualifizierte Verwahrstelle dazu bereit ist. Die Behörde veranschlagt für diese Ausweichlösung jährliche Kosten von 433.833 Dollar je Berater: 376.000 Dollar für einen unabhängigen Kontrollbericht und 57.833 Dollar für laufende interne Compliance-Arbeit. Darin sind einige potenziell erhebliche Technologiekosten nicht enthalten.
Laut SEC könnten kleinere Berater auf die Option verzichten, während größere Unternehmen die Kosten eher auf Kunden, verwaltete Vermögenswerte oder verbundene Geschäftsbereiche verteilen können. Ob Kunden Zugang zu einem bestimmten Kryptowert haben, könnte damit von ihrem Berater abhängen. Die Schätzung gibt weder eine Mindestgröße für Unternehmen noch ein vollständiges Betriebsbudget an.
Bevor ein Berater einen Kryptowert selbst verwahrt, müsste er feststellen, dass keine qualifizierte Verwahrstelle ihn verwahren wird, und dies danach mindestens vierteljährlich erneut prüfen. Verwahrgebühren allein würden die Ausweichlösung nicht rechtfertigen. Sobald eine qualifizierte Verwahrstelle verfügbar ist, müsste der Berater den Kryptowert dorthin übertragen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Zu den geplanten Schutzvorkehrungen zählen Kontrollen für die Schlüsselverwaltung, Berichte an Kunden und eine unabhängige Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
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Wann könnte ein Berater die geplante Ausweichlösung zur Verwahrung nutzen?
Wenn er nach sorgfältiger Prüfung schriftlich und begründet festhält, dass keine qualifizierte Verwahrstelle den betreffenden Kryptowert eines Kunden verwahren wird.
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Wie setzt sich die SEC-Schätzung von 433.833 Dollar pro Jahr zusammen?
Sie umfasst 376.000 Dollar für einen unabhängigen Bericht über interne Kontrollen und 57.833 Dollar für laufende interne Compliance-Arbeit. Einige potenziell erhebliche Technologiekosten sind nicht enthalten.
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Warum könnte der Vorschlag kleinere Berater anders treffen?
Laut SEC könnten sie auf die Ausweichlösung verzichten. Größere Unternehmen können deren Kosten womöglich besser auf Kunden, Vermögenswerte oder verbundene Geschäftsbereiche verteilen.
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Reichen hohe Gebühren einer qualifizierten Verwahrstelle als Grund für die Ausweichlösung?
Nein. Aus den Kosten einer Verwahrstelle darf nicht geschlossen werden, dass keine qualifizierte Verwahrstelle den Kryptowert verwahren wird.
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Was geschieht, wenn eine qualifizierte Verwahrstelle verfügbar wird?
Der Berater müsste den Kryptowert dort verwahren lassen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Diese Pflicht könnte auch zwischen den vorgeschriebenen vierteljährlichen Prüfungen entstehen.